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Beitragsordnung

Beschlossen am 13. März 2026. Lesefassung der bereitgestellten Beitragsordnung, ohne Unterschriftenblock.

Das Wichtigste in Kürze 24 € je beitragspflichtigem Mitglied und Jahr. Minderjährige sind beitragsfrei. Bei Eintritt nach dem 30. Juni werden 50 % berechnet. Es wird keine Aufnahmegebühr erhoben.

§ 1 Grundsatz

  1. Die Regelungen in dieser Beitragsordnung finden ihre Grundlage in § 5 der Vereinssatzung. Sie ist daher nicht Bestandteil der Satzung.
  2. Dieses Dokument regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.
  3. Diese Verordnung tritt mit Wirkung zum 13.03.2026 in Kraft.

§ 2 Beitragspflicht

  1. Das Beitragsaufkommen ist eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Daher ist der Verein darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihrer, in der Satzung grundsätzlich verankerten, Beitragspflicht pünktlich in vollem Umfang nachkommen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber den Mitgliedern erbringen. Jedes Vereinsmitglied hat daher einen jährlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen.

§ 3 Beschlüsse zum Mitgliedsbeitrag

  1. Die Höhe des Beitrags, der Aufnahmegebühr und der Umlagen wird von der Mitgliederversammlung beschlossen. Die Mitgliederversammlung legt die zu zahlenden Gebühren fest.
  2. Die festgesetzten Beträge werden zum ersten des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 4 Höhe des Beitrags und der Aufnahmegebühr

  1. Die Beitragshöhe beträgt für jedes Mitglied 24 Euro pro Jahr. Minderjährige Mitglieder sind von der Beitragspflicht ausgenommen.
  2. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
  3. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50 % des Beitragssatzes.
  4. Eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.

§ 5 Zahlungsform

  1. Die Mitgliedsbeiträge, Sonderumlagen und sonstige Gebühren sind mittels Überweisung oder Bar zu zahlen.
    Mitglieder entrichten ihre Beiträge bis spätestens 30.03. jeder Abrechnungsperiode.
  2. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.

§ 6 Bestätigung

Die vorstehende Beitragsordnung wurde von den Gründungsmitgliedern am 13.03.2026 beschlossen.

Zu dieser Lesefassung Der Wortlaut entspricht der beschlossenen Beitragsordnung. Für die Darstellung im Web wurden ausschließlich Gliederung und Auszeichnung ergänzt. Bei Abweichungen gilt die beschlossene Fassung. Zum Beginn der Beitragserhebung nach § 3 Abs. 2 und zum Zahlungstermin bei unterjährigem Beitritt gibt der Vorstand Auskunft.